Wichtige Hinweise zu Veranstaltungen
Anmelde- und Storno-Bedingungen
Anmeldung
Für kostenpflichtige Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich, für kostenlose Veranstaltungen wird sie dringend empfohlen, um besser planen zu können.
Bezahlung
Die Teilnahmegebühr kann bar im Büro bezahlt oder überwiesen werden.
Absage von Veranstaltungen durch die BSH
Wird eine Veranstaltung von Seiten der BSH abgesagt (z.B. wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl), werden die angemeldeten Teilnehmer vom Organisator oder Bürodienst informiert. In diesem Fall kann die Teilnahmegebühr erstattet werden.
Stornierung durch den Teilnehmer
Sagt der Teilnehmer seine Teilnahme an der Veranstaltung ab, kann die Teilnahmegebühr nicht erstattet werden, es sei denn es kann eine Ersatzperson gefunden werden. Die BSH ist nicht verpflichtet, eine Ersatzperson zu suchen. Derjenige, der die Teilnahme abgesagt hat, kann aber eine Vertretung schicken. In diesem Fall muss er selbst mit der Vertretung die Kostenübernahme regeln.
Bei einer Mehrtagesfahrt gelten die Storno-Bedingungen des Veranstalters, die bei Anmeldung bekannt gegeben werden.
Abwicklung von Erstattungen
Über den Anspruch auf Erstattung entscheidet der Vorstand nach Durchführung der Veranstaltung. Im Falle einer Erstattung wird dem Teilnehmer der Erstattungsbetrag überwiesen. Eine Barauszahlung im Büro erfolgt nicht.
